AGBs
1. Geltung
Für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Verkäufe und Lieferungen gelten ausschließlich, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen oder etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, die nachfolgenden Bedingungen.
Gegenbestätigungen durch den Auftraggeber mit dem Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird widersprochen. Dessen abweichende Bedingungen gelten nur, soweit sie von uns schriftlich bestätigt werden. Entsprechendes gilt für mündliche Nebenabsprachen oder Ergänzungsvereinbarungen zum schriftlichen Vertrag.
2. Auftragserteilung, Auftragsannahme und Termine
- Aufträge sind nur bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
- Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferung in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinsam als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis hierfür vorliegt.
- Bei Bestellung auf Rechnung Dritter unabhängig, ob im eigenen oder fremden Namen gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Eine spätere Rechnungsänderung nach bereits erfolgter Fakturierung auf Wunsch des Bestellers auf einen anderen Rechnungsempfänger bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.
- Liefertermine sind grundsätzlich als unverbindlich anzusehen. Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Termine für die Auftragsfertigstellung entsprechen dem jeweiligen Planungsstand. Bei Nichteinhaltung ist uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Bis zu diesem Zeitpunkt können vom Auftraggeber bestellte und abgenommene Lieferungen und Leistungen von uns berechnet werden, es sei denn, der Auftraggeber würde durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.
- Fixtermine für die Leistungserbringung sind nur gültig, wenn wir diese schriftlich als Fixtermin, Festtermin oder verbindlichen Termin bestätigen. Bei Fixterminen besteht bei Terminüberschreitung für den Auftraggeber das Recht zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag. Bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung des Rücktritts können von uns die bereits erbrachten und vom Auftraggeber abgenommenen Lieferungen und Leistungen berechnet werden, es sei denn der Auftraggeber würde durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.
- Bei höherer Gewalt oder Umständen, welche die Ausführung angenommener Aufträge unausführbar machen oder erschweren, sind wir berechtigt auch bei bestätigten und bereits in der Ausführung befindlichen Aufträgen, unter Ausschluß jeglicher Schadensersatzansprüche entweder vom Auftrag zurückzutreten oder den Auftragsumfang herabzusetzen oder den Auftrag entsprechend später zu erledigen. Eine vereinbarte Frist verlängert sich um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung durch den Auftraggeber ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung durch uns ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
- Mit einer Bestellung bei flyergate24.de (Schmitt/Rickmers Gbr) stimme ich den AGB's zu
3. Auftragsausführung / Freigabe durch den Auftraggeber
- Wir führen alle Aufträge, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus. Die Daten sind in den in unseren Auftragsformularen angegebenen Dateiformaten anzuliefern. Für abweichende Dateiformate können wir eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, außer dieses Format ist von uns schriftlich genehmigt. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht von uns zu verantworten sind.
- Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten unterliegen keiner Prüfungspflicht unsererseits. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechend Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Wir sind berechtigt, Kopien anzufertigen.
4. Impressum und Werbung
- Auf Vertragserzeugnissen können wir mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf uns hinweisen. Eine Zustimmung durch den Auftraggeber kann nur verweigert werden, wenn er ein überwiegendes Interesse daran hat.
- Wir behalten uns vor, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers, Belegexemplare der Aufträge als Qualitätsmuster an Dritte zu versenden.
5. Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.
6. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Der Auftraggeber stellt uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.
7. Gewährleistung, Haftung und Rückgaberecht
- Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druck- bzw. Fertigungsfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen, und schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
- Rücksendungen jeder Art müssen mit uns abgesprochen werden. Unfrei zurück gesandte Ware wird nicht angenommen. Bei berechtigter Reklamation ersetzten wir die Versandkosten.
- Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen, z. B. Proofs und Ausdrucken auch wenn sie von uns erstellt wurden und dem Endprodukt.
- Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung entfällt, wenn der Auftraggeber das Material liefert.
- Hat der Auftraggeber auch auf Nachfrage keinen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch keinen von uns erstellten Proof oder Andruck abgenommen, sind wir von jeder Haftung frei. Reklamationen werden in diesem Zusammenhang nicht anerkannt.
- Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
- Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge sind hinzunehmen.
- Bei einem von uns zu vertretenden Mangel der gelieferten Sache sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzleistung berechtigt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung steht dem Auftraggeber die Wahl zwischen Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu.
- Weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund - des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht den gelieferten Gegenstand betreffen, übernehmen wir keine Haftung. Von diesem Ausschluß sind insbesondere entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers umfasst. Dies gilt auch für alle Schäden, die von unseren Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
- Für Schäden aus Verzug und Pflichtverletzungen von vertragswesentlichen Pflichten haften wir nur, soweit diese Schäden vorhersehbar sind.
- Werden am gelieferten Gegenstand Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte vorgenommen, ist unsere Haftung ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Veränderungen für den Fehler oder Schaden nicht ursächlich sind.
- Alle uns übergebenen Vorlagen werden von uns sorgsam behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen übernehmen wir nur bis zum Materialwert. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art, sind ausgeschlossen.
- Vorgenannte Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei grob fahrlässigem und vorsätzlichem Verhalten
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
8. Preis
- Für unsere Produkte und Dienstleistungen gilt unsere aktuelle Preisliste, es sei denn, es wurden mit uns andere, schriftlich bestätigte Preise vereinbart.
- Die Preise verstehen sich für Lieferung ab Geschäftssitz München zuzüglich Umsatzsteuer, Verpackung und sonstiger Kosten.
- Nachträglich, d. h. nach unserer Auftragsannahme, veranlasste Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der kaufmännischen Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg u. dgl.).Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers werden pauschal mit einer Gebühr von EUR 10,-- zzgl. Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
- Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden separat berechnet.
- Wir sind berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den angelieferten oder übertragenen Daten des Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem selbständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten, die zehn Prozent des Auftragswertes (Angebotspreis) übersteigen, ist für den Teil der Mehrkosten, der zehn Prozent des Auftragswertes mindestens EUR 25,-- zzgl. Umsatzsteuer - übersteigt, vorab die Zustimmung des Auftraggebers zur Berechnung dieser Kosten einzuholen.
- Bei Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber oder bei Nichtlieferung der Daten bis zum vereinbarten Termin, ist eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. EUR 20,-- zzgl. Umsatzsteuer fällig. Liegen die von uns bereits erbrachten Leistungen über diesem Betrag, so wird auf Grundlage dieser Leistungen abgerechnet.
- Die Lieferung erfolt ausschließlich für den gewerblichen Bedarf und auf Grundlagen unserer Liefer- und Zahlungsbedingungen. Alle Nettopreise in Euro incl. Versand und zuzüglich MwSt.
9. Versand
- Erfüllungsort ist der Sitz der Firma, somit, München.
- Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Eine abweichende Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
- Der Versand erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers.
- Sobald die Ware an einen Spediteur, Frachtführer oder die Post übergeben ist, spätestens bei Verlassen unserer Unternehmensräume, trägt der Auftraggeber die Gefahr für die Ware. Der Gefahrübergang auf den Auftraggeber erfolgt auch bei Franko- und Frei-Haus-Lieferungen.
- Jede Sendung, bei der eine äußerliche Beschädigung vorliegt, ist vom Auftraggeber nur anzunehmen unter Feststellung des Schadens seitens des Spediteurs/Frachtführers. Soweit dies unterbleibt, erlöschen alle Schadensersatzansprüche hieraus uns gegenüber.
10. Eigentumsvorbehalt
- Alle gelieferten Waren bleiben in unserem Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag. Handelt es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, bleibt die Ware unser Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller.
- Die Forderungen des Vertragspartners aus etwaiger Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in dem selben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Vertragspartner zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Hälfte des Weiterveräußerungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware.
- Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen.
11. Zahlungsbedingungen
- Die Zahlung erfolgt per Barnachnahme. Bei Selbstabholung hat Barzahlung zu erfolgen. Bei Nachnahmelieferungen entstehen derzeit keine Nachnahmekosten. Wird die Annahme der Nachnahme verweigert, so erheben wir ein Schadensersatzpauschale i. H. v. EUR 20,-- zzgl. Umsatzsteuer. Der Auftraggeber hat jedoch die Möglichkeit, einen geringeren Schaden nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird. Die Ware wird unabhängig davon in Rechnung gestellt.
- Soweit aufgrund schriftlicher Vereinbarung nicht per Nachnahme gezahlt werden muss, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, sofern nicht schriftlich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.
- Bei allen Aufträgen kann eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherstellung durch Bankbürgschaft oder Kreditkarte verlangt werden.
- Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so sind wir berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen, Ware zurückzubehalten und die Weiterarbeit einzustellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn sich der Auftraggeber mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
- Der Auftraggeber kann mit Ansprüchen gegen uns nur dann aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt worden sind.
- Zurückbehaltungsrechte können nur im Rahmen des selben Rechtsverhältnisses vom Auftraggeber geltend gemacht werden.
- Ansprüche gegen uns sind nicht abtretbar.
12. Abrechnung Genehmigungen und Änderungen
Die von uns erstellten Rechnungen erfolgen unter dem Vorbehalt etwaiger Irrtümer. Wir können bis spätestens sechs Wochen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber eine neue, berichtigte Rechnung erstellen. Sechs Wochen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber gilt die Rechnung von diesem als genehmigt, es sei denn, sie wird innerhalb dieser Frist schriftlich unter Angabe der beanstandeten Rechnungsposition uns gegenüber gerügt. Nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist ist eine Änderung der Rechnung ausgeschlossen. Dies gilt auch für gewünschte Änderungen des Rechnungsempfängers oder der Rechnungsanschrift. Die Sechs-Wochen-Frist berührt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen AGB bestimmten kürzeren Fristen.
13. Handelsbrauch und Copyright
- Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
- Für von uns im Kundenauftrag erbrachte kreative Leistungen, insbesondere an graphischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts usw. behalten wir uns alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftliche vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.
14. Daten und Auftragsunterlagen des Auftraggebers sowie Datenverarbeitung
- Die von uns aufgrund des Geschäftsvorfalls erhaltenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung in unserem Hause gespeichert.
- Alle vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert. Sollen diese Sachen versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Eine Haftung durch uns für Beschädigung oder Verlust egal aus welchem Grund ist ausgeschlossen.
- Das Recovern archivierter Daten, d. h., die Suche der Daten im Archiv, ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für die weitere Bearbeitung wird mit EUR 20,-- zzgl. Umsatzsteuer für jeden archivierten Druckauftrag berechnet.
- Der Versand von Daten oder anderen Auftragsunterlagen an den Auftraggeber oder einen Dritten erfolgt gegen Entgelt. Er beträgt je Sendung pauschal EUR 10,-- zzgl. Umsatzsteuer sowie Fracht- und / oder Kurierkosten.
15. Geltendes Recht
Als Grundlage der gesamten Geschäftsbeziehung gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen.
16. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist Starnberg, Deutschland. Wir sind darüber hinaus berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Dies gilt nicht für Verbraucher.
17. Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
Crossover-Mediagroup Druck und Veredelungs GmbH
Einkaufsbedingungen
Stand: 09/2010
1. Allgemeines.
Für alle unsere Bestellungen, Abschlüsse und Abrufe gelten ausschließlich die nachstehenden Einkaufsbedingungen, andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt (auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen). Änderungen und Ergänzungen sowie abweichende Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Die Annahme von Lieferungen und Leistungen gilt nicht als Zustimmung zu abweichenden Verkaufs- und Lieferbedingungen unserer Lieferanten.
2. Bestellung.
Bestellungen, Abschlüsse und Lieferabrufe sowie ihre Änderungen/ Ergänzungen bedürfen der Schriftform; ohne Unterzeichnung gültig sind Übermittlungen per Datenfernübertragung und EDV-Ausdrucke. Nimmt der Lieferant die Bestellung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang an, können wir diese widerrufen. Lieferabrufe sind verbindlich, wenn der Lieferant nicht binnen 5 Tagen widerspricht.
3. Lieferung.
Für die Rechtzeitigkeit von Lieferungen kommt es auf den Eingang bei der von uns angegebenen Empfangsstelle an; für die Rechtzeitigkeit von Lieferungen mit Aufstellung/Montage sowie von Leistungen auf deren Abnahme. Bei vorhersehbarer Verzögerung einer Lieferung oder Leistung bzw. deren nicht vertragsgerechter Qualität sind wir unverzüglich zu benachrichtigen und unsere Entscheidung ist einzuholen. Die Abnahme der verspäteten Lieferung/Leistung enthält keinen Verzicht auf Ersatzansprüche.
4. Höhere Gewalt.
Arbeitskämpfe sowie sonstige Fälle höherer Gewalt berechtigen uns, eine angemessene Vertragsanpassung oder Freistellung von der Abnahmepflicht zu verlangen.
5. Preis, Versand, Gefahrübergang.
Ist keine andere Vereinbarung getroffen, verstehen sich die Preise geliefert verzollt (DDP – Delivery Duty Paid, Incoterms 2000) an unseren Empfangsstellen, einschließlich Verpackung. Die Beförderungsart ist mit uns abzustimmen. Soweit möglich und zulässig, werden wir die Entsorgung von Verpackungsmaterial gegen Belastung der Kosten an Lieferanten übernehmen. Ansonsten wird der Lieferant Verpackung auf seine Kosten bei uns regelmäßig abholen und ordnungsgemäß entsorgen. Der Gefahrübergang erfolgt bei der von uns angegebenen Empfangsstelle.
6. Zahlung.
Zahlungen erfolgen, wenn nicht anders vereinbart, nach 14 mit 2% Skonto oder 30 Tagen netto ohne Skontoabzug. Die Zahlungsfrist beginnt, sobald die Lieferung oder Leistung vollständig erbracht (und - bei Leistungen - von uns abgenommen) und die ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung bei uns eingegangen ist. Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Lieferung oder Leistung als vertragsgemäß. Rechnungszweitschriften sind als Duplikate zu kennzeichnen.
7. Gewährleistung.
Die Annahme erfolgt unter Vorbehalt der Untersuchung auf Richtigkeit und Tauglichkeit. Offensichtliche Mängel werden binnen 3 Wochen nach Erhalt der Lieferung/Leistung gerügt; verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist der §§ 438, 634a BGB. Die Gewährleistungsfrist für Fertigungskomponenten beginnt mit der Lieferung des Crossover-Mediagroup-Produktes an den Endkunden (spät. jedoch 12 Monate nach Gefahrübergang auf Crossover-Mediagroup), in allen übrigen Fällen mit dem Gefahrübergang/der Abnahme der Leistung. Für Mängel haftet der Lieferant auf die Dauer der Gewährleistungsfrist in der Weise, dass wir, unbeschadet unserer sonstigen gesetzlichen Rechte, berechtigt sind, nach unserer Wahl Ersatzlieferung, Beseitigung der Mängel oder einen angemessenen Preisnachlass zu fordern. Wird infolge mangelhafter Lieferung eine das übliche Maß einer Eingangskontrolle übersteigende Gesamtkontrolle nötig, so trägt der Lieferant hierfür die Kosten. In dringenden Fällen (z.B. zur Vermeidung von Fertigungs-unterbrechungen) sind wir berechtigt, die festgestellten Mängel auf Kosten des Lieferanten ohne Fristsetzung selbst zu beseitigen. Der Lieferant trägt Kosten und Gefahr der Rücksendung mangelhafter Liefergegenstände. Die vorbezeichneten Ansprüche unterliegen der regelmäßigen Verjährung gem. §§ 195, 199 BGB. Die Lieferungen müssen unter Einhaltung der Europäischen Union Richtlinie erfolgen
8. Schutzrechte.
Der Lieferant gewährleistet, daß die Liefergegenstände frei von Rechten Dritter sind. Er hat uns insbesondere von Ansprüchen Dritter wegen Schutzrechtsverletzungen freizustellen. Wird uns bzw. unseren Abnehmern aufgrund einer Schutzrechtsverletzung die Herstellung und/oder die Lieferung untersagt, so hat der Lieferant uns den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen und nach unserer Wahl eine Lizenz vom Schutzrechtsinhaber zu erwerben oder die gelieferten Waren zurückzunehmen.
9. Produkthaftung.
Im Verhältnis zu uns trägt der Lieferant die Produkthaftung im Zusammenhang mit Fehlern der von ihm gelieferten Produkte. Er übernimmt alle hieraus resultierenden Kosten und Aufwendungen (einschließlich der Kosten eines etwaigen Rechtsstreits oder einer erforderlichen Umrüst- bzw. Rückrufaktion) und schließt eine ausreichende Produkthaftpflichtversicherung ab.
10. Beistellung.
Von uns beigestellte Stoffe oder Teile bleiben unser Eigentum. Sie dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Die Verarbeitung von Stoffen und der Zusammenbau von Teilen erfolgen für uns. Es besteht Einvernehmen, daß wir Miteigentümer an dem unter Verwendung unserer Stoffe und Teile hergestellten Erzeugnisse im Verhältnis des Wertes der Beistellungen zum Wert des Gesamterzeugnisses sind, das insoweit vom Lieferanten für uns verwahrt wird. Bei Wertminderungen oder Verlusten hat der Lieferant Ersatz zu leisten.
11. Werkzeuge, Formen, Muster usw.
Von uns überlassene Werkzeuge, Formen, Muster, Modelle, Profile, Zeichnungen, Prüfvorschriften, Normenblätter, Druckvorlagen und Lehren dürfen ebenso wie danach hergestellte Gegenstände ohne unsere schriftliche Einwilligung weder an Dritte weitergegeben, noch für andere als die vertraglichen Zwecke benutzt werden. Sie sind gegen unbefugte Einsichtnahme und Verwendung zu sichern. Vorbehaltlich weiterer Rechte können wir ihre Herausgabe verlangen, wenn der Lieferant diese Pflichten verletzt. Wenn nicht anders vereinbart, wird Im Offsetdruck mit einem 120er Raster oder dem Stacato-Raster innerhalb der Fogra-Norm gedruckt. Muster sind unverzüglich nach Fertigstellung an den Verantwortlichen der Bestellung zu senden.
12. Geheimhaltung.
Alle von uns erlangten Informationen wird der Lieferant, soweit sie nicht allgemein oder ihm auf andere Weise rechtmäßig bekannt sind, Dritten auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung nichtzugänglich machen und nur für die Durchführung der erteilten Aufträge verwenden. Erzeugnisse, die nach von uns entworfenen Unterlagen wie Zeichnungen, Modellen und dergleichen oder nach unseren vertraulichen Angaben oder mit unseren Werkzeugen oder nachgebauten Werkzeugen angefertigt sind, dürfen vom Lieferanten weder selbst verwendet noch Dritten angeboten oder geliefert werden. Dies gilt sinngemäß auch für Druckaufträge.
13. Corporate Social Responsibility.
Der Lieferant verpflichtet sich, die Gesetze der jeweils anwendbaren Rechtsordnung(en) einzuhalten, keine Form von Korruption und Bestechung zu tolerieren, die Grundrechte der Mitarbeiter sowie das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit zu beachten. Er wird im Übrigen Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz übernehmen, für gerechte Entlohnung und Arbeitszeiten sorgen, die Umweltschutzgesetze beachten und die Einhaltung dieser Prinzipien bei seinen Lieferanten bestmöglich fördern und einfordern.
14. Forderungsabtretung.
Forderungsabtretung ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig.
16. Gerichtsstand, anwendbares Recht.
Gerichtsstand ist, wenn der Lieferant Vollkaufmann ist, nach unserer Wahl der Ort, von dem aus die Bestellung erteilt wurde oder München. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des Kollisionsrechts. Die Anwendung der Haager Einheitlichen Kaufgesetze, des einheitlichen UN-Kaufrechtes oder sonstiger Konventionen über das Recht des Warenkaufes ist ausgeschlossen.
